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Was ist eigentlich eine Jagdgenossenschaft ?

Jedem Grundeigentümer, egal wie groß seine Fläche ist, steht von Gesetzes wegen ein Jagdrecht zu.
Dieses Jagdrecht ist somit an Grund und Boden gebunden. Um dieses Jagdrecht auszuüben ist jedoch eine Grenze von 75 Hektar vom Jagdgesetz vorgegeben, d.h. 75 ha sind nötig, um einen Eigenjagdbezirk zu bewirtschaften. Eine Eigenjagd hat daher eine gesetzliche Mindestgröße von 75 Hektar. Diese Grenze erreichen nur wenige private Grundeigentümer (sog. Jagdgenossen). Daher schließen sich diese Jagdgenossen zu einer Jagdgenossenschaft zusammen, um ihre Flächen im Gesamten jagdbar zu machen. In dieser Jagdgenossenschaft bringen alle Jagdgenossen ihre Flächen ein.

Zusammen müssen diese Jagdgenossenschaften eine Mindestgröße von 150 Hektar erreichen, um als eine Jagdgenossenschaft zu gelten. Dieses Jagdrevier können dann Privatpersonen pachten. Verpachtet wird das Jagdausübungsrecht, d.h. Tieren nachzustellen, sie zu erlegen und sich anzueignen, denn Wildtiere sind grundsätzlich herrenlos.

Diese Jagdgenossenschaft umfasst also alle Grundstückseigentümer mit weniger als 75 Hektar zusammenhängender Fläche. Die Jagdgenossenschaft Himmighausen verpachtet die Himmighäuser Jagdreviere, die nicht zu einer Eigenjagd gehören. Die Jagdgenossenschaft Himmighausen besteht aus Grundeigentümern der Gemarkung Himmighausen.

Ansprechpartner:
Dirk Plewka

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